DATENSCHUTZ JuZ

Datenschutz –  Sommerferienprogramm der Stadt Alpirsbach und der Gemeinde Schenkenzell

Informationen zum Datenschutz
Stadtverwaltung Alpirsbach

Verantwortliche für die jeweilige Kommune nach Art.4 Nr.7 DSGVO:
Bürgermeister Michael Pfaff – Alpirsbach

Bürgermeister Bernd Heinzelmann – Schenkenzell

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Für Alpirsbach – H. Röder, Kreisheidenstraße 44, 70195 Stuttagrt

 

Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage:
Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Sommerferienprogramms der Gemeinden Alpirsbach und Schenkenzell erhoben und verarbeitet.
Geplante Speicherdauer der erhobenen Daten
Die erhobenen Daten werden ab sofort gespeichert und nach Ablauf eines Jahres, spätestens also im September 2022 gelöscht.
Empfänger der erhobenen, personenbezogenen Daten
(Stellen an denen Daten offengelegt werden):
Teilnehmende Vereine, Organisationen oder private Veranstalter

Betroffenenrechte:
Sie haben als betroffene Person das Recht von den Kommunalverwal-tungen Alpirsbach/Schenkenzell Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art.15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art.16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art.17 DSGVO), und die Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten, personenbezogenen Daten gemäß Art.20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art.21 DSGVO Wiederspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Datenkönnen Sie jederzeit wiederrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Verpflichtung, Daten bereitzustellen – Folgen der Verweigerung
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und Ihr Kind/Ihre Kinder nicht am Sommerferienprogramm der Gemeinden Alpirsbach und Schenkenzell teilnehmen.

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